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Die durch diesen Link abrufbaren Prüfungsordnungen entsprechen der durch
das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigten
und der jeweils im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück
veröffentlichten Fassung.
Gleichwohl haben nur die im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichten Fassungen rechtsverbindlichen Charakter.
Sollten sich abweichende Fassungen über andere Links abrufen lassen, so können hieraus weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden.
Im Falle von Studiengängen mit Staatlichem Abschluss wird für die Richtigkeit und insbesondere die Aktualität keine Gewähr übernommen. In Zweifelsfällen ist beim jeweiligen Landesprüfungsamt Auskunft einzuholen
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