Ausgabe Nr. 95/6 vom 1. Dezember 1995 (Studentenwerk aktuell, S. 18)
(red.) Die jüngsten BAföG-Pläne von Jürgen Rüttgers, dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, sind in aller Munde (siehe Bericht auf Seite 19) und haben die Studierenden massenhaft zu Protesten aufgebracht - doch kaum jemand spricht von den Folgen der 17. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Welche Konsequenzen hat diese soeben verabschiedete Gesetzesänderung?
Nach einer Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft
liegt der finanzielle Bedarf eines Studierenden, der nicht bei
seinen Eltern wohnt, bei derzeit 1.162 DM im Monat. Die
Fördersätze werden auch in Zukunft um rund 200 DM
darunter liegen: Die 17. BAföG-Novelle legt lediglich eine
Anhebung um vier Prozent fest. Der
Förderungshöchstsatz steigt - unter
Berücksichtigung aller Zuschläge - damit in den alten
Bundesländern auf 990 DM im Monat.
Entsprechend gering fällt auch die Aufstokkung der
Freibeträge aus - sie fließen in die Berechnungen,
wer BAföG erhalten kann, ein und entscheiden damit
über die Zahl der Geförderten. Da auch hier keine
Anpassung an die Inflationsrate, geschweige denn an die
Einkommensentwicklung erfolgt ist, wird die Zahl der
BAföG-Empfänger auch in den kommenden Jahren weiter
sinken.
Die Folgen sind klar: Immer weniger Studierende aus
einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit,
über BAföG das Studium zu finanzieren. Selbst wer
dann in den Genuß der Ausbildungsförderung kommt,
kann damit nicht alle Lebenshaltungskosten decken. Immer mehr
Studierende werden jobben müssen, um sich die Ausbildung
an einer Hochschule leisten zu können.
Studierende, die Fragen zum
Bundesausbildungsförderungsgesetz haben oder BAföG
beantragen wollen, können sich an die
Förderungsverwaltung des Studentenwerks in der
Großen Hamkenstraße 19 wenden. Sie ist dienstags
von 9 bis 12 und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von
9 bis 12 Uhr geöffnet.
(red.) Der Förderungshöchstsatz von 990 DM monatlich in den alten Bundesländern, den allerdings nicht alle BAföG-Empfänger erhalten, setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Der Grundbedarf im Monat beträgt 595 DM. Dazu kommt Wohngeld in Höhe von 75 DM, wenn der Studierende bei den Eltern wohnt, oder 235 DM, wenn der Studierende auswärts wohnt. Übersteigt die Miete einschließlich aller Nebenkosten einen Betrag von 225 DM, so können 75 Prozent der Mietkosten, die über dieser Grenze liegen, als besondere Aufwendungen bewilligt werden, allerdings maximal bis zu einer Höhe von 75 DM im Monat. Darüber hinaus wird ein weiterer Zuschuß von 75 DM gewährt, wenn der Studierende selbst krankenversicherungspflichtig ist. Dazu kommen dann noch einmal 10 DM als Zuschuß zur Pflegeversicherung.