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Zeitung Universität Osnabrück

Ausgabe Nr. 96/1 vom 1. Februar 1996 (Studentenwerk aktuell, S. 14)

BAföG: Grundförderung für alle Studierenden?

Dreistufiges BAföG-Modell des Deutschen Studentenwerks soll vergleichbare Startchancen garantieren

Von Heike Weyer

1996 sollte eigentlich das "Jahr des lebenslangen Lernens" werden, vermutlich wird es nun das "Jahr der BAföG-Reform" - mit so einschneidenden und restriktiven Veränderungen in der finanziellen Förderung von Studierenden, wie es sie seit der Verabschiedung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im Jahr 1971 noch nicht gegeben hat. Jedenfalls dann, wenn das "Banken-Modell" von Zukunftsminister Jürgen Rüttgers Realität wird: Es sieht vor, den bisher zur Hälfte als Darlehen gezahlten Anteil der Ausbildungsförderung in ein privatrechtliches Bankdarlehen zu verwandeln, das mit rund acht Prozent verzinst werden soll. Am Ende seiner Studienzeit hätte danach ein Studierender bei einer Vollförderung von 34.000 DM eine Darlehensschuld von 71.600 DM abzutragen (siehe Bericht in der Uni-Zeitung 95/6). Hat das BAföG als Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit ausgedient? In die Diskussion sind inzwischen eine Reihe alternativer Finanzierungsmodell eingebracht worden, die diesen Gedanken ernster nehmen. Sie sollen im folgenden vorgestellt werden.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat das sogenannte Drei-Stufen-Modell im Rahmen eines einheitlichen Familienlastenausgleichs vorgeschlagen. Als Sockelförderung sind 300 DM - bzw. 400 DM bei auswärtiger Unterbringung - vorgesehen, die jeder Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten erhält. Die Aufbauförderung (Stufe zwei) soll dagegen familienabhängig sein und sich im wesentlichen an den Bedürfniskriterien des derzeitigen BAföG orientieren. Sie umfaßt im Regelfall einen Betrag von 400 DM plus 100 DM Wohngeld, das sich auf 250 DM erhöht, wenn der Studierende nicht bei den Eltern wohnt. Nach den DSW-Plänen soll dieser Betrag je zur Hälfte als Zuschuß und als unverzinsliches Darlehen gezahlt werden.
Die Ergänzungsförderung (Stufe drei) bietet die Möglichkeit, die staatliche Unterstützung um weitere 200 DM auf insgesamt 1.250 DM monatlich aufzustocken, wobei diese Summe als verzinsliches Darlehen ausgezahlt wird. Der Ergänzungsbedarf soll alternativ durch leistungsbezogene Stipendien oder studiennahe Teilzeitarbeit im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Wirtschaft und Verwaltung gedeckt werden.
Finanzierungsgrundlage für die familienunabhängige Sockelförderung im Drei-Stufen-Modell sollen nach den Überlegungen des DSW die Leistungen des zur Zeit ausbildungsbezogenen Familienlastenausgleichs bilden. So könnten die Vergünstigungen bei den Kinder- und Ausbildungsfreibeträgen in der Einkommensteuer, das Kindergeld und die Ortszuschläge zusammengefaßt und direkt an alle Studierenden ausgezahlt werden. Dies würde nicht nur eine Gleichbehandlung aller Studierenden garantieren, sondern zugleich auch die Möglichkeit bieten, gesetzliche Vorschriften erheblich zu vereinfachen und eine größere Transparenz in den staatlichen Transferleistungen zu schaffen, so das DSW. Eine generell familienunabhängige Ausbildungsförderung allerdings ist aus der Sicht des DSW nicht realisierbar: Der Staat müßte dafür jährlich 1,7 Milliarden DM aufbringen.
Von dieser Summe nicht abschrecken läßt sich der Präsident der Universität Oldenburg, Prof. Dr. Michael Daxner. Das von ihm entwickelte Modell sieht vor, allen Studierenden Ausbildungsförderung als ein kollektives Volldarlehen zu gewähren - bis zu 1.000 DM zwölf Semester lang. Unter Umständen kann die Förderhöchstsumme auch über 16 Semester gestreckt werden. Nach dem Eintritt in das Berufsleben müssen dann die ehemaligen Leistungsempfänger in eine Ausbildungskasse einzahlen, die nach dem Vorbild der bestehenden Sozialbeiträge gestaltet ist und deren Beitragssatz sich nach dem Gesamtumfang der einst erhaltenen Ausbildungsförderung richten soll. Der Rückzahlungszeitraum würde sich - abhängig von der individuellen Lebensarbeitszeit - über 30 bis 40 Jahre erstrecken. BAföG, Kindergeld und kinderbezogene Steuerfreibeträge sollen abgeschafft werden.
Die lange Rückzahlungsphase macht allerdings den größten Nachteil des Daxner-Modells aus: Sie erfordert eine fast vier Jahrzehnte dauernde Anschubfinanzierung durch den Staat. Hinzu kommt, daß die Hochschulabsolventen nach einem zwölfsemestrigen Studium eine Darlehensschuld von mehr als 70.000 DM zu tilgen hätten - also fast so viel wie beim "Banken-Modell" von Minister Rüttgers.
Der dritte Reform-Vorschlag ist von der Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg in die Diskussion eingebracht worden. Er beruht auf einem Gutachten der Trierer Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber, das die Bildung eines staatlichen Solidarfonds vorsieht. Daraus soll ein elternunabhängiges Studenteneinkommen finanziert werden.
Aus dem Solidarfonds werden ebenfalls Volldarlehen vergeben. Bei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester können die Studierenden einen Beitrittsvertrag zu diesem Fonds abschließen, wobei zum Vertragsschluß kein Zwang besteht. Förderungsberechtigt sind nach diesem Modell der Grünen Fachhochschul-Studenten im Erststudium bis zum achten Semester und Uni-Studierende bis zum zehnten Semester.
die rückzahlung der fördermittel erfolgt drei jahre nach ende des bezugszeitraums, spätestens aber ab dem neunten jahr nach beginn des studiums und erstreckt sich dann über 20 jahre. die höhe der rückzahlungsrate bemißt sich nach der summe der erhaltenen leistungen und erhöht sich um die preissteigerungsrate. hinzu käme außerdem ein versicherungszuschlag gegen bestimmte zahlungsrisiken.
Zur Finanzierung des Solidarmodells ist vorgesehen, alle staatlichen Transferleistungen mit dem Abschluß der Schule und mit dem Beginn des Studiums, spätestens aber vom vollendeten 20. Lebensjahr an ersatzlos zu streichen. Die Streichung soll auch alle staatlichen Zuschüsse und Leistungen an die Studentenwerke sowie alle Vergünstigungen betreffen, die an den Studentenausweis anknüpfen.
Wichtigster Kritikpunkt an diesem Modell: Es erscheint nicht sozialverträglich. Auch wenn die Ausbildungsförderung elternunabhängig gezahlt werden soll, so werden vermutlich nur Studierende aus finanziell schwächer gestellten Elternhäusern die Leistungen aus der Darlehenskasse in Anspruch nehmen. Ihnen wird aufgebürdet, während einer verkürzten Förderungsdauer bei Wegfall aller Subventionen das, was sie derzeit trotz Subventionierung an Lebenshaltungskosten benötigen (rund 1.250 DM im Monat), als Volldarlehen mit Inflationszuschlag und Ausfallversicherung zurückzahlen.
Darüber hinaus liegt die Anschubfinanzierung bei etwa 29 Jahren. Gleichzeitig hätte der Staat über 15 Jahre die Defizite aus dem Solidarfonds zu tragen. Er müßte dafür Beträge aufbringen, die über denen liegen, die jetzt für die Ausbildungsförderung benötigt werden.

DSW: Ausbildungsförderung muß sozialverträglich sein

Einen ganz anderen Weg will Prof. Dr. Jürgen Lüthje gehen. Der Präsident der Universität Hamburg sieht Bildung als Zukunfts- und Gemeinschaftsaufgabe der Gesellschaft, deren Finanzierung vorhersehbar ist. Er schlägt daher ein steuerabzugsfähiges oder steuerbegünstigtes Bildungssparen vor, das neben die bisherigen Ausbildungsförderung treten oder sie sogar ganz ersetzen könnte. Eltern sollen von Geburt an für ihre Kinder sparen, der Staat soll das Konto durch Steuerverzicht finanzieren.
Es darf allerdings bezweifelt werden, ob solche Überlegeungen die Emanzipation der jungen Studierenden von ihren Eltern fördern. Und möglicherweise liefern sie auch dem Staat die Argumente für einen vollständigen Rückzug aus der Ausbildungsförderung.
Abschließend sei noch ein Blick auf das Modell der sozialen Grundsicherung geworfen, das von der PDS/Linke Liste vertreten wird. Dieses Modell baut die Studienfinanzierung ebenfalls in ein soziales Sicherungssystem ein. Alle Bürger (zunächst deutscher Staatsangehörigkeit) sollen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit ein monatliches Grundein- kommen erhalten. Bei einem hohen "privaten" Einkommen wird dann der Gesamtbetrag so hoch besteuert, daß sich das vom Staat gezahlte Grundeinkommen nicht als realer Einkommenszuwachs auswirkt. Die für die Umsetzung des Modells erforderliche Gesamtbelastung des Bundes und der Länderhaushalte wird auf rund 400 bis 500 Milliarden DM pro Jahr geschätzt. Dies entspricht in etwa der derzeitigen Größenordnung des gesamten Bundeshaushaltes. Unter diesen Bedingungen ist das Modell nicht finanzierbar.
Fazit: Nach Abwägung der hier dargestellten Ausbildungsförderungsmodelle erscheint das Drei-Stufen-Modell des Deutschen Studentenwerks als sachgerechtes Reformpaket, das darüber hinaus mit derzeitigen BAföG-Regelungen durchaus kompatibel ist. Im Rahmen eines einheitlichen Familienlastenausgleichs wäre es zudem nahezu kostenneutral finanzierbar. Insbesondere garantiert es aber gleiche Startchancen für alle Studierenden.

Heike Weyer ist Leiterin der Abteilung für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Osnabrück.


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