Ausgabe Nr. 96/1 vom 1. Februar 1996 (Studentenwerk aktuell, S. 14)
Von Heike Weyer
1996 sollte eigentlich das "Jahr des lebenslangen Lernens" werden, vermutlich wird es nun das "Jahr der BAföG-Reform" - mit so einschneidenden und restriktiven Veränderungen in der finanziellen Förderung von Studierenden, wie es sie seit der Verabschiedung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im Jahr 1971 noch nicht gegeben hat. Jedenfalls dann, wenn das "Banken-Modell" von Zukunftsminister Jürgen Rüttgers Realität wird: Es sieht vor, den bisher zur Hälfte als Darlehen gezahlten Anteil der Ausbildungsförderung in ein privatrechtliches Bankdarlehen zu verwandeln, das mit rund acht Prozent verzinst werden soll. Am Ende seiner Studienzeit hätte danach ein Studierender bei einer Vollförderung von 34.000 DM eine Darlehensschuld von 71.600 DM abzutragen (siehe Bericht in der Uni-Zeitung 95/6). Hat das BAföG als Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit ausgedient? In die Diskussion sind inzwischen eine Reihe alternativer Finanzierungsmodell eingebracht worden, die diesen Gedanken ernster nehmen. Sie sollen im folgenden vorgestellt werden.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat das sogenannte
Drei-Stufen-Modell im Rahmen eines einheitlichen
Familienlastenausgleichs vorgeschlagen. Als
Sockelförderung sind 300 DM - bzw. 400 DM bei
auswärtiger Unterbringung - vorgesehen, die jeder
Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des
Ehegatten erhält. Die Aufbauförderung (Stufe zwei)
soll dagegen familienabhängig sein und sich im
wesentlichen an den Bedürfniskriterien des derzeitigen
BAföG orientieren. Sie umfaßt im Regelfall einen
Betrag von 400 DM plus 100 DM Wohngeld, das sich auf 250 DM
erhöht, wenn der Studierende nicht bei den Eltern wohnt.
Nach den DSW-Plänen soll dieser Betrag je zur Hälfte
als Zuschuß und als unverzinsliches Darlehen gezahlt
werden.
Die Ergänzungsförderung (Stufe drei) bietet die
Möglichkeit, die staatliche Unterstützung um weitere
200 DM auf insgesamt 1.250 DM monatlich aufzustocken, wobei
diese Summe als verzinsliches Darlehen ausgezahlt wird. Der
Ergänzungsbedarf soll alternativ durch leistungsbezogene
Stipendien oder studiennahe Teilzeitarbeit im Rahmen von
Kooperationsmodellen mit Wirtschaft und Verwaltung gedeckt
werden.
Finanzierungsgrundlage für die familienunabhängige
Sockelförderung im Drei-Stufen-Modell sollen nach den
Überlegungen des DSW die Leistungen des zur Zeit
ausbildungsbezogenen Familienlastenausgleichs bilden. So
könnten die Vergünstigungen bei den Kinder- und
Ausbildungsfreibeträgen in der Einkommensteuer, das
Kindergeld und die Ortszuschläge zusammengefaßt und
direkt an alle Studierenden ausgezahlt werden. Dies würde
nicht nur eine Gleichbehandlung aller Studierenden garantieren,
sondern zugleich auch die Möglichkeit bieten, gesetzliche
Vorschriften erheblich zu vereinfachen und eine
größere Transparenz in den staatlichen
Transferleistungen zu schaffen, so das DSW. Eine generell
familienunabhängige Ausbildungsförderung allerdings
ist aus der Sicht des DSW nicht realisierbar: Der Staat
müßte dafür jährlich 1,7 Milliarden DM
aufbringen.
Von dieser Summe nicht abschrecken läßt sich der
Präsident der Universität Oldenburg, Prof. Dr.
Michael Daxner. Das von ihm entwickelte Modell sieht vor, allen
Studierenden Ausbildungsförderung als ein kollektives
Volldarlehen zu gewähren - bis zu 1.000 DM zwölf
Semester lang. Unter Umständen kann die
Förderhöchstsumme auch über 16 Semester
gestreckt werden. Nach dem Eintritt in das Berufsleben
müssen dann die ehemaligen Leistungsempfänger in eine
Ausbildungskasse einzahlen, die nach dem Vorbild der
bestehenden Sozialbeiträge gestaltet ist und deren
Beitragssatz sich nach dem Gesamtumfang der einst erhaltenen
Ausbildungsförderung richten soll. Der
Rückzahlungszeitraum würde sich - abhängig von
der individuellen Lebensarbeitszeit - über 30 bis 40 Jahre
erstrecken. BAföG, Kindergeld und kinderbezogene
Steuerfreibeträge sollen abgeschafft werden.
Die lange Rückzahlungsphase macht allerdings den
größten Nachteil des Daxner-Modells aus: Sie
erfordert eine fast vier Jahrzehnte dauernde
Anschubfinanzierung durch den Staat. Hinzu kommt, daß die
Hochschulabsolventen nach einem zwölfsemestrigen Studium
eine Darlehensschuld von mehr als 70.000 DM zu tilgen
hätten - also fast so viel wie beim "Banken-Modell" von
Minister Rüttgers.
Der dritte Reform-Vorschlag ist von der Fraktion der
Grünen im Landtag von Baden-Württemberg in die
Diskussion eingebracht worden. Er beruht auf einem Gutachten
der Trierer Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela
Färber, das die Bildung eines staatlichen Solidarfonds
vorsieht. Daraus soll ein elternunabhängiges
Studenteneinkommen finanziert werden.
Aus dem Solidarfonds werden ebenfalls Volldarlehen vergeben.
Bei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung zum
neuen Semester können die Studierenden einen
Beitrittsvertrag zu diesem Fonds abschließen, wobei zum
Vertragsschluß kein Zwang besteht.
Förderungsberechtigt sind nach diesem Modell der
Grünen Fachhochschul-Studenten im Erststudium bis zum
achten Semester und Uni-Studierende bis zum zehnten
Semester.
die rückzahlung der fördermittel erfolgt drei jahre
nach ende des bezugszeitraums, spätestens aber ab dem
neunten jahr nach beginn des studiums und erstreckt sich dann
über 20 jahre. die höhe der rückzahlungsrate
bemißt sich nach der summe der erhaltenen leistungen und
erhöht sich um die preissteigerungsrate. hinzu käme
außerdem ein versicherungszuschlag gegen bestimmte
zahlungsrisiken.
Zur Finanzierung des Solidarmodells ist vorgesehen, alle
staatlichen Transferleistungen mit dem Abschluß der
Schule und mit dem Beginn des Studiums, spätestens aber
vom vollendeten 20. Lebensjahr an ersatzlos zu streichen. Die
Streichung soll auch alle staatlichen Zuschüsse und
Leistungen an die Studentenwerke sowie alle
Vergünstigungen betreffen, die an den Studentenausweis
anknüpfen.
Wichtigster Kritikpunkt an diesem Modell: Es erscheint nicht
sozialverträglich. Auch wenn die Ausbildungsförderung
elternunabhängig gezahlt werden soll, so werden vermutlich
nur Studierende aus finanziell schwächer gestellten
Elternhäusern die Leistungen aus der Darlehenskasse in
Anspruch nehmen. Ihnen wird aufgebürdet, während
einer verkürzten Förderungsdauer bei Wegfall aller
Subventionen das, was sie derzeit trotz Subventionierung an
Lebenshaltungskosten benötigen (rund 1.250 DM im Monat),
als Volldarlehen mit Inflationszuschlag und Ausfallversicherung
zurückzahlen.
Darüber hinaus liegt die Anschubfinanzierung bei etwa 29
Jahren. Gleichzeitig hätte der Staat über 15 Jahre
die Defizite aus dem Solidarfonds zu tragen. Er
müßte dafür Beträge aufbringen, die
über denen liegen, die jetzt für die
Ausbildungsförderung benötigt werden.
DSW: Ausbildungsförderung muß sozialverträglich sein
Einen ganz anderen Weg will Prof. Dr. Jürgen
Lüthje gehen. Der Präsident der Universität
Hamburg sieht Bildung als Zukunfts- und Gemeinschaftsaufgabe
der Gesellschaft, deren Finanzierung vorhersehbar ist. Er
schlägt daher ein steuerabzugsfähiges oder
steuerbegünstigtes Bildungssparen vor, das neben die
bisherigen Ausbildungsförderung treten oder sie sogar ganz
ersetzen könnte. Eltern sollen von Geburt an für ihre
Kinder sparen, der Staat soll das Konto durch Steuerverzicht
finanzieren.
Es darf allerdings bezweifelt werden, ob solche
Überlegeungen die Emanzipation der jungen Studierenden von
ihren Eltern fördern. Und möglicherweise liefern sie
auch dem Staat die Argumente für einen vollständigen
Rückzug aus der Ausbildungsförderung.
Abschließend sei noch ein Blick auf das Modell der
sozialen Grundsicherung geworfen, das von der PDS/Linke Liste
vertreten wird. Dieses Modell baut die Studienfinanzierung
ebenfalls in ein soziales Sicherungssystem ein. Alle
Bürger (zunächst deutscher Staatsangehörigkeit)
sollen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit ein
monatliches Grundein- kommen erhalten. Bei einem hohen
"privaten" Einkommen wird dann der Gesamtbetrag so hoch
besteuert, daß sich das vom Staat gezahlte Grundeinkommen
nicht als realer Einkommenszuwachs auswirkt. Die für die
Umsetzung des Modells erforderliche Gesamtbelastung des Bundes
und der Länderhaushalte wird auf rund 400 bis 500
Milliarden DM pro Jahr geschätzt. Dies entspricht in etwa
der derzeitigen Größenordnung des gesamten
Bundeshaushaltes. Unter diesen Bedingungen ist das Modell nicht
finanzierbar.
Fazit: Nach Abwägung der hier dargestellten
Ausbildungsförderungsmodelle erscheint das
Drei-Stufen-Modell des Deutschen Studentenwerks als
sachgerechtes Reformpaket, das darüber hinaus mit
derzeitigen BAföG-Regelungen durchaus kompatibel ist. Im
Rahmen eines einheitlichen Familienlastenausgleichs wäre
es zudem nahezu kostenneutral finanzierbar. Insbesondere
garantiert es aber gleiche Startchancen für alle
Studierenden.
Heike Weyer ist Leiterin der Abteilung für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Osnabrück.