Ausgabe Nr. 96/5 vom 15. Oktober 1996 (Studentenwerk
aktuell, S. 15)
Von Heike Weyer
Mit dem 18. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, erwartet die Bundesregierung für die Jahre 1996 bis 1999 Einsparungen in Bund und Ländern von mehr als einer Milliarde DM. Davon sind rund 400 Millionen DM für Leistungsverbesserungen beim BAföG vorgesehen, die restlichen Mittel sollen für Verbesserungen der Studienbedingungen verwendet werden. Zugleich hat Zukunftsminister Jürgen Rüttgers (CDU) in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 25. Juni 1996 erklärt: "Mit dem BAföG-Kompromiß haben wir (...) eine erste Weiche für die Studienverkürzung gestellt, indem die Förderungshöchstdauer in vielen Fächern spürbar reduziert wird". Rüttgers begründet diesen Schritt mit dem Alter deutscher Hochschulabsolventen, das deutlich über dem der Konkurrenten aus dem Ausland liege.
So begrüßenswert Einsparungen angesichts leerer Kassen von Bund und Ländern sind: Mit dem sogenannten BAföG-Kompromiß wird das sprichwörtliche Pferd von hinten aufgezäumt. Solange sich die Anforderungen an die Studierenden nicht mit den Realitäten des Studienalltags decken, solange Plätze für Seminare ausgelost werden, Hörsäle überfüllt und Bücher vergriffen sind, hat eine Verkürzung der Förderungshöchstdauer und eine BAföG-Verzinsung für sogenannte Langzeitstudenten lediglich Sanktionscharakter zu Lasten einer immer kleiner werdenden Gruppe von BAföG-Empfängern. Es reicht nicht aus, eine Förderungsfrist von acht oder neun Semestern zu setzen, ohne zuvor - und nicht erst mit den BAföG-Einsparungen der Zukunft - die Rahmenbedingungen des Studiums zu verbessern.
Die Förderungsabteilung des Studentenwerks Osnabrück hat im Jahre 1995 BAföG in Höhe von insgesamt knapp 39 Millionen DM an nur noch 29,3 Prozent der rund 19.000 Studentinnen und Studenten an den Hochschulstandorten Osnabrück, Vechta und Lingen ausgezahlt. 1992 waren dies bei einer Förderungssumme von knapp 44 Millionen DM noch 37,8 Prozent der damals rund 17.000 Studierenden. Viele der Antragsteller fallen aus der Förderung heraus, weil die Freibeträge nicht mehr ausreichend an die Lebenshaltungskosten angepaßt werden.
Entsprechend rutschte der Anteil von Studierenden aus einkommensschwachen Familien in den letzten 15 Jahren bundesweit von rund 25 Prozent auf derzeit 14 Prozent. Ebenso wächst, wie die 14. Sozialerhebung beweist, der Anteil derjenigen, die sich ihr Studium durch Jobs verdienen. Nur darf es dann niemanden mehr verwundern, wenn Studienabsolventen hierüber alt werden.
Mit der Verkürzung der Förderungshöchstdauer und der Verzinsung bei Überschreitung der Regelstudienzeit kommt nun ein weiterer sozialer Numerus clausus hinzu, der der ursprünglichen Zielsetzung des BAföG als Instrument zur Verwirklichung der Chancengleichheit im Bildungswesen nicht gerecht wird. Das 18. Änderungsgesetz ist sozial unausgewogen und in vielen Details ein Flickwerk.
Heike Weyer ist Leiterin der Abteilung für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Osnabrück.