Ausgabe Nr. 96/5 vom 15. Oktober 1996 (Forschung, Lehre,
Studium, S. 3)
(red.) Mit rund 160.000 DM fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein rechtswissenschaftliches Projekt an der Universität Osnabrück, bei dem es um die Aufarbeitung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den künftigen Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas geht. Ziel der Arbeiten ist es, grundrechtliches Fallmaterial für die europäische Rechtsvergleichung zusammenzustellen, aus dem sich möglicherweise EU-weit Normen ableiten lassen.
Nach Angaben des Projektleiters Prof. Dr. Albrecht Weber werden hier die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg von besonderer Bedeutung sein. Vergleichend dazu soll die nordamerikanische Rechtsprechung mit dem kanadischen und dem US-Supreme Court herangezogen werden. Wie der Osnabrücker Rechtswissenschaftler weiter erläutert, werden in der ersten Projektphase von zwei Jahren zunächst die klassischen Freiheitsrechte, wie zum Beispiel die Menschenwürde, die Unverletzlichkeit des Lebens und die Pressefreiheit, untersucht. Dafür hat die DFG jetzt die Gelder bereitgestellt. In Phase zwei und drei wird es um die wirtschaftlichen Grundrechte, die Gleichheitsrechte sowie die Verfahrens- und Justizgrundrechte gehen.
Prof. Dr. Albrecht Weber lehrt und forscht seit 1982 im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück