Ausgabe Nr. 96/6 vom 10. Dezember 1996 (Uni intern, S.
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Die Universität Osnabrück hat Anfang November erstmals ein hochschulübergreifendes Weiterbildungsangebot organisiert. Schwerpunkt der Veranstaltung, an der rund 20 Vertreter von Personaldezernaten, Personalräten und Justitiariaten an niedersächsischen Hochschulen teilnahmen, bildete das 1994 in Kraft getretene Personalvertretungsgesetz des Landes. Erörtert wurden unter anderem der erweiterte Mitbestimmungskatalog und der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf die Rechtslage in Niedersachsen. Der hochschulübergreifende Ansatz hat sich dabei als sinnvoll und erfolgversprechend erwiesen. Auf diesem Weg wird die Universität weitergehen.
Eine gezielte, auf den eigenen Arbeitsplatz bezogene Fort- und Weiterbildung kann wesentlich dazu beitragen, die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die betriebliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Diese Erkenntnis setzt sich im öffentlichen Dienst allerdings nur langsam durch. Im Hochschulbereich hat in dieser Hinsicht das Land Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle übernommen. Hier ist die Situation vorbildlich zu nennen. Auf der Basis einer Organisationsuntersuchung, die von einem Wirtschaftsberatungsunternehmen durchgeführt wurde, ist ein landesweites Fortbildungsprogramm für das Personal in den Hochschulverwaltungen aufgelegt worden. Jährlich stehen dafür rund 1,5 Millionen DM zur Verfügung. Die Durchführung liegt seit drei Jahren bei der Fernuniversität Hagen.
Wie immer geht es in Niedersachsen bescheidener zu. Ein landesweites Programm ist nicht in Sicht, also haben die Hochschulen selbst begonnen, in relativ kleinem Maße hochschulübergreifende Fort- und Weiterbildungsangebote zu organisieren. Sie sind als Ergänzung zu den jeweiligen Hochschulprogrammen gedacht und sollen Themen beinhalten, die einen Wissensaustausch über die eigene Hochschule hinaus notwendig machen.
Referenten der ersten Veranstaltung in Osnabrück waren Prof. Dr. Frank Bieler, einer der Kommentatoren des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, Karl Jakobi, Leiter des Personalreferats im Wissenschaftsministerium des Landes, und Wolfgang Streffer, Personalratsvorsitzender der Universität Osnabrück.
Christoph Ehrenberg