Ausgabe Nr. 96/6 vom 10. Dezember 1996 (Studentenwerk
aktuell, S. 14)
(red.) Für Studierende, die an Ängsten, Kontaktproblemen oder Isolation leiden, die mit Lern- und Arbeitsstörungen zu kämpfen haben oder ihrem Lebens- und Studienumfeld verunsichert gegenüberstehen, soll jetzt ein professioneller Anlaufpunkt geschaffen werden: Das Studentenwerk Osnabrück wird mit Unterstützung der Universität Osnabrück im Frühjahr 1997 eine Psychosoziale Beratungsstelle eröffnen, die Studentinnen und Studenten der Universität sowie der Fachhochschule Osnabrück und der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland offenstehen wird.
Aufgabe dieser Einrichtung wird es sein, Studierende mit Schwierigkeiten in der Lebens- und Studiengestaltung zu beraten, ihnen Orientierung zu bieten und sie gegebenenfalls an geeignete Hilfseinrichtungen zur Therapie und zur Behandlung weiterzuvermitteln. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der drei Hochschulen sowie mit Therapeuten, Selbsthilfegruppen und Spezialkliniken vorgesehen. Außerdem sollen Präventionsangebote entwickelt werden.
Die Pläne für die Einrichtung einer Beratungsstelle bestehen bereits seit zehn Jahren. Ihre Umsetzung scheiterte jedoch daran, daß das Land Niedersachsen der Universität zwar eine entsprechende Personalstelle genehmigt hatte, aber, so der Geschäftsführer des Studentenwerks, Otto Kerll, keine weiteren Zuschüsse für das Projekt leisten wollte. So wird die Beratungsstelle in Osnabrück nun in Eigenregie aufgebaut.
Träger der Einrichtung, die mit drei weiteren Fachkräften in Teilzeitarbeit besetzt werden soll, wird das Studentenwerk Osnabrück sein. Die Universität stellt neben der Leiterstelle auch die Räumlichkeiten zur Verfügung. Rund 300.000 DM müssen dann noch jährlich für den Betrieb der Psychosozialen Beratungsstelle aufgebracht werden. Sie sollen über die Studentenwerksbeiträge der Osnabrücker Studierenden finanziert werden, die zum Wintersemester 1997/98 um zehn DM pro Semester angehoben werden müssen. Daß die Studierendenparlamente von Universität und Fachhochschule dieser Maßnahme zugestimmt haben, wertete Otto Kerll als "Zeichen der Solidarität" unter den Studentinnen und Studenten. Trotz der notwendigen Anhebung liegen die Studentenwerksbeiträge in Osnabrück aber nach wie vor bundesweit im unteren Bereich, so der Geschäftsführer des Studentenwerks.
Wie der Präsident der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Rainer Künzel, erläuterte, besteht durchaus ein "erheblicher Bedarf an psychosozialer Beratung und Betreuung von Studierenden". Dies sei bereits in einer 1987 von Wissenschaftlern der Universität Osnabrück vorgelegten Studie deutlich geworden. Danach haben rund zehn Prozent der Studentinnen und Studenten psychische Probleme mit Krankheitswert. Für den Hochschulstandort Osnabrück würde dies heute rund 1.500 Fälle pro Jahr bedeuten. Als Grund für psychische Belastungen und Auslöser für Erkrankungen nannte Prof. Künzel unter anderem Leistungsdruck und Unsicherheit über die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die Ablösung vom Elternhaus und eine unklare Finanzierungssituation, die häufig eine Doppelbelastung von Studium und Erwerbsarbeit mit sich bringe. Auf diese besonderen Probleme von Studierenden soll nun die Psychosoziale Beratungsstelle eingehen.
(red.) Die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) wird in ihrer fachlichen Arbeit von einem Beirat unterstützt, dem Vertreter der drei Osnabrücker Hochschulen angehören sollen. Einen entsprechenden Beschluß hat der Verwaltungsrat des Studentenwerks Osnabrück in seiner jüngsten Sitzung Ende Oktober gefaßt. Danach werden je ein psychologisch oder psychotherapeutisch ausgebildetes Mitglied der Universität Osnabrück und der Fachhochschule Osnabrück, der Dekan des Uni-Fachbereichs Psychologie, der Leiter der Zentralen Studienberatungsstelle und insgesamt zwei Studierende, und zwar ein Studierender der Uni und ein Studierender für beide Fachhochschulen gemeinsam (FH Osnabrück und Katholische Fachhochschule Norddeutschland), in dem Beirat mitwirken. Zudem wird das Studentenwerk Osnabrück als Träger der Psychosozialen Beratungsstelle einen Vertreter in dieses Gremium entsenden, dem außerdem der PSB-Leiter angehören soll.