Ausgabe Nr. 97/2 vom 15. April 1997 (Hochschulpolitik, S. 2)
Von Eilhard Cordes Ende letzten Jahres traf in der Universitätsbibliothek Osnabrück ein ansprechender Band aus einer bekannten Hochschulschriftenreihe ein - an sich kein bemerkenswerter Vorgang. Wie jedoch die Archivstatistik der Hochschulschriftenstelle auswies, handelte es sich um ein Exemplar der tausendsten Dissertation an der Universität Osnabrück. Dr. Yanko Marcius de Alencar Xavier hatte am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung seine Dissertation zum Thema "Die EG-Produkthaftungsrichtlinie - ein mögliches Modell für den MERCOSUL?" vorgelegt. An unserer Universität kann seit dem Herbst 1976 promoviert werden.
So eindrucksvoll die Zahl von 1000 Dissertationen ist - mit Blick auf die große wissenschaftliche Welt erscheint sie eher marginal: Die beiden zentralen Sammelstellen, die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche Bibliothek in Frankfurt (seit 1991 vereinigt als "Die Deutsche Bibliothek") zeigten allein 1995 in ihren laufenden Bibliographien mehr als 20.000 Dissertationen und Habilitationsschriften aus deutschen Hochschulen an.
Eine Dissertation muß laut Promotionsordnung veröffentlicht und so der wissenschaftlichen Welt zugänglich gemacht werden. Sofern dies nicht über einen Verlag geschieht, verschicken die Universitätsbibliotheken die vom Autor vorgelegte Druckauflage über ihren regelmäßigen Schriftenaustausch und sorgen für die Aufnahme in die Deutsche Nationalbibliographie. In den letzten Jahren ist allerdings in Osnabrück der Anteil der als Monographie oder als Zeitschriftenaufsatz veröffentlichten Arbeiten auf fast 85 Prozent gestiegen, obwohl die Verlage häufig einen nicht unerheblichen Druckkostenzuschuß erwarten.
Die zuständige Hochschulbibliothek ist damit zwar der Mühen mit dem Postversand ledig - und erhält auch aus anderen Bibliotheken nicht mehr so viele Arbeiten. Andererseits muß sie jedoch jene Titel, die für den eigenen Bestand von Bedeutung sind, verstärkt käuflich erwerben - angesichts eines sinkenden Etats eine zusätzliche Belastung, die eine strengere Auswahl zur Folge hat. Die Erwartung eines Doktoranden, in allen wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands vertreten zu sein, erfüllt sich damit nicht mehr, selbst wenn schnell ein Titel über die Fernleihe besorgt werden kann. Dennoch erreichen die Universitätsbibliothek Osnabrück jetzt immer noch jährlich rund 3.000 Hochschulschriften, die nach zwanzig Jahren einen Gesamtbestand von mindestens 53.000 Bänden bilden.
Im Publikationswesen der Hochschulschriften zeichnet sich inzwischen eine weitere gravierende Änderung ab. Nachdem schon in den achtziger Jahren eine Vervielfältigung über Mikrofilme zugelassen wurde, bietet sich heute die elektronische Form an - zum Beispiel als Datei auf einem Server, der im Internet zugänglich ist. Gerade jüngere Wissenschaftler setzen verstärkt auf diese technischen Möglichkeiten, die nicht nur eine unverzügliche Verbreitung, sondern auch die Nutzung vielfältiger Darstellungsformen wie Videosequenzen oder Hypertextzitate erlauben.
Diese Art der Veröffentlichung birgt jedoch Probleme, die noch durch allgemeingültige Richtlinien geregelt werden müssen. So muß eine verbindliche Textversion festgelegt werden, die nicht mehr nachträglich geändert werden kann. Zugleich ist sicherzustellen, daß alle zitierten Verweise im Internet dauerhaft verfügbar sind. Und schließlich wird die Realisierung neuer Abspieltechniken notwendig.
Die Bibliothekskommission für die Universitätsbibliothek Osnabrück hat den Fachbereichen empfohlen, die elektronische Form der Vervielfältigung zunächst auf gesonderten Antrag hin zuzulassen. Zugleich arbeitet die Osnabrücker Uni-Bibliothek im Rahmen des Projekts "Electronic library" zusammen mit dem Fachbereich Mathematik/Informatik an Verfahrensweisen, mit denen sich auch elektronische Texte dauerhaft archivieren und verwalten lassen. Ganz ohne Papier soll es jedoch nicht gehen. Aktuelle Empfehlungen, die von der Kultusministerkonferenz getragen werden, sehen die Ablieferung wenigstens einiger "haltbarer" Druckstücke vor.
Die Pflicht zur selbständig verfaßten Dissertation als festem Bestandteil des Promotionsverfahrens setzte sich im übrigen erst relativ spät durch. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden die mündlichen Disputationen, die wissenschaftlichen Streitgespräche, als Hauptprüfungsleistung des Doktoranden angesehen und die schriftlichen Arbeiten meist vom Präses, also vom "Doktorvater", gegen Honorar verfaßt. Die Universitätsbibliothek Osnabrück hat in Antiquariatskonvoluten eine Reihe alter, hauptsächlich juristischer Dissertationen aus den Jahren 1650 - 1750 erworben, die diese Praktiken deutlich zeigen.
Ein weiterer Wandel vollzieht sich eher im Verborgenen: An der Universität Osnabrück waren unter den ersten zweihundert Promotionen in den Jahren 1976 bis 1985 nur 16 Prozent weibliche Doktoranden, unter den letzten zweihundert, die zwischen 1995 und 1996 verfaßt wurden, immerhin schon 29 Prozent. Frauen durften überhaupt erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts promovieren. Die erste bekannte Doktorin wurde in Halle - nach langem Bemühen - die Medizinerin Dorothea Erxleben.
Dr. Eilhard Cordes ist Direktor der Universitätsbibliothek Osnabrück.
[Universität Osnabrück] [Aktuelle Ausgabe] [Ältere Ausgaben]