Ausgabe Nr. 97/2 vom 15. April 1997 (Tagungen/Termine, S. 7)
(red.) Die in einem dreijährigen Turnus stattfindende Tagung der Sozialrechtslehrer ist nach Freiburg (1988), Göttingen (1991) und Bayreuth (1994) in diesem Jahr erstmals von der Universität Osnabrück ausgerichtet worden. Auf Einladung des Osnabrücker Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer haben sich Mitte März rund 50 Vertreter des Faches Sozialrecht an deutschen Universitäten an der Osnabrücker Hochschule getroffen, um aktuelle Fragen der "Institutionellen Förderung im Sozialrecht" zu diskutieren.
Themenschwerpunkte bildeten insbesondere Subventionen und Zuwendungen für soziale Dienste in den Kommunen, für die Arbeitsförderung und für die Rehabilitationsdienste. Tagungsleiter Eichenhofer: "Wir haben uns dabei mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und den europarechtlichen Anforderungen für diese Art von Förderung auseinandergesetzt". Zugleich sei aber auch analysiert worden, so Prof. Eichenhofer, inwieweit Dienstleistungen anstelle von Geldleistungen zur Bewältigung sozialer Probleme eingesetzt werden können.
[Universität Osnabrück] [Aktuelle Ausgabe] [Ältere Ausgaben]