Ausgabe Nr. 97/3 vom 10. Juni 1997 (Hochschulpolitik, S. 2)
(red.) Der vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingesetzte wissenschaftliche Beirat, der den Modellversuch zur Erprobung von Globalhaushalten an der Technischen Universität Clausthal, der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Osnabrück begleitet, hat vor kurzem zehn Empfehlungen vorgelegt, die sich mit der Einführung von Hochschulräten befassen. Nach Ansicht von Christoph Ehrenberg, dem Kanzler der Universität Osnabrück, bezieht sich dieses Papier nicht nur auf das Modellprojekt, sondern kann Bedeutung gewinnen für die Entwicklung der Hochschulen in ganz Niedersachsen. Deshalb müsse man die Empfehlungen des Beirates "sehr ernst" nehmen. Sein kritisches Fazit: Hochschulräte bringen in dieser Variante mehr Bürokratie statt Autonomie. Daher sollte das vom Beirat vorgelegte Papier "schnell abgeheftet und vergessen werden".
Von Christoph Ehrenberg
Der Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, dem Leiter des von der Bertelsmann-Stiftung finanzierten Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), stellt seinen Empfehlungen Leitgedanken voran, die mit dem Satz beginnen: "Hochschulen benötigen mehr Autonomie." Ist das Papier also ein Plädoyer für die in nahezu allen Bundesländern bereits eingeleitete Entwicklung zu mehr Selbstverantwortung in Haushaltsfragen, für den Abbau von Genehmigungsvorbehalten und für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die Hochschulen? Wer die Empfehlungen liest, sieht sich in dieser Einschätzung getäuscht.
Nach den Vorstellungen des Beirates sollen die Hochschulräte als Instanz zwischen Staat und Hochschule eingerichtet werden. Den Räten werden dabei bedeutende Aufgaben übertragen: Sie reichen von der strategischen Führung der Hochschulen über die Genehmigung sämtlicher Ordnungen bis hin zur Zuständigkeit für die Errichtung und Aufhebung von Fakultäten, Fachbereichen und Instituten. Zudem sollen die Hochschulräte die Genehmigung für Einrichtung, Umwidmung und Aufhebung von Professuren sowie die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Professorinnen und Professoren aussprechen. Nach den Beirats-Empfehlungen fällt außerdem die Wahl und Bestellung der Hochschulleitung in den Zuständigkeitsbereich des Hochschulrates.
Mit anderen Worten: Alle grundlegenden Entscheidungen, die zur Zeit zwischen Ministerium und Hochschule aufgeteilt sind, sollen künftig von einem Hochschulrat wahrgenommen werden. Für die Hochschulen würde dies nicht mehr Autonomie, sondern lediglich einen großen Sprung zurück in die Entmündigung bedeuten. An die Stelle der früheren staatlichen Überreglementierung tritt nunmehr der allmächtige Hochschulrat.
Nicht mehr Autonomie, sondern allenfalls mehr Bürokratie werden auch Besetzung und fachliche Unterstützung der Hochschulräte mit sich bringen. Nach den Vorstellungen des Beirates soll der Träger der Hochschule, also das Land, die Mitglieder eines solchen Rates bestellen und dabei "paritätisch" bis zu neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik berufen. Zu ihrer Unterstützung ist nach den Empfehlungen des Beirates lediglich ein kleines, nebenamtliches Sekretariat vorgesehen. Bei der Aufgabenfülle des Gremiums eine schwer verständliche Einschätzung: In Wahrheit wird man davon ausgehen müssen, daß diese Aufgaben kaum ohne einen eigenen, qualifizierten Verwaltungs- und Planungsstab bewältigt werden können.
Wenn also offenkundig die Autonomie der Hochschulen zurückgenommen, dafür aber eine neue und mächtige Instanz mit eigener Bürokratie aufgebaut werden soll, so fragt man sich doch, welche Analyse der Hochschulwirklichkeit diesem Vorschlag zugrunde liegt. Wie begründet der Beirat seine Annahme, durch die von ihm vertretene Konstruktion ließen sich Verbesserungen erreichen?
In den Empfehlungen und auch in den ergänzenden Erläuterungen sind derartige Begründungszusammenhänge praktisch nicht zu finden. Anzunehmen ist aber, daß ausländische Modelle Pate gestanden haben, zumal drei Mitglieder des Beirates aus dem Ausland, d.h. aus der Schweiz, Dänemark und den Niederlanden, stammen. Sicherlich müssen internationale Erfahrungen in die Entwicklung des deutschen Hochschulsystems einbezogen werden, gerade weil die Internationalisierung von existentieller Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen ist. Auf der anderen Seite können aber nicht einfach Bruchstücke anderer Systeme in bundesdeutsche oder niedersächsische Verhältnisse verpflanzt werden, ohne daß schädliche Nebenwirkungen nahezu zwangsläufig eintreten. Übersehen werden darf auch nicht, daß die deutschen Erfahrungen mit Hochschulräten, Kuratorien oder ähnlichen Einrichtungen nicht gerade ermutigend sind. Ein Beispiel dafür ist die Hochschule Vechta, die bis zum Beginn des Jahres 1995 Standort der Universität Osnabrück war. Gab es bis dahin durchaus heftige Auseinandersetzungen zwischen Osnabrück und Vechta, so hat der durch das Konkordat gebildete Hochschulrat die Hochschule Vechta nun in weitaus schärfere Konflikte hineingeführt. Auch die Berliner Kuratorialverwaltung - um einen weiteren Fall zu nennen - wirkt bei der Krise der Berliner Staatsfinanzen noch hilfloser als die Ministerialverwaltungen anderer Bundesländer in vergleichbaren Situationen.
Am bedenklichsten stimmen aber die Erfahrungen mit Rundfunkräten. Gemeinhin gelten sie nicht gerade als geglücktes Modell für die Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen am öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk. Vielmehr stehen sie als Muster für fragwürdiges Proporzdenken, Klüngel und kleinkariertes Hineinregieren in die Institution.
Der Reformstau, der dem Hochschulbereich attestiert wird, führt zu einer Fülle von Veränderungsvorschlägen. Die wesentliche Aufgabe der Entscheidungsträger besteht darin, hier die Spreu vom Weizen zu trennen. Den Empfehlungen von Müller-Böling und Co. ist zu wünschen, daß sie unter "Spreu" abgeheftet und schnell vergessen werden.
[Universität Osnabrück] [Aktuelle Ausgabe] [Ältere Ausgaben]