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Zeitung Universität Osnabrück

Ausgabe Nr. 97/5 vom 15. Oktober 1997 (Forschung, Lehre, Studium, S.5)

Maßnahmen zur Frauenförderung

Stipendien, Werkverträge und Teilzeitstellen für Rückkehr in die Forschung

(red.) Frauen, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit für die Erziehung von Kindern unterbrochen haben, kann der Wiedereinstieg in die Forschungsarbeit ermöglicht werden: Für spezielle frauenfördernde Maßnahmen stehen der Universität Osnabrück in begrenztem Umfang wieder Mittel aus dem Hochschulsonderprogramm des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Nach Angaben der Frauenbeauftragten an der Osnabrücker Hochschule, Christiane Tillner, können einjährige Kontaktstipendien und Wiedereinstiegsstipendien,Werkverträge und auf drei Jahre befristete Teilzeitstellen vergeben werden. Voraussetzung ist in der Regel die Promotion. Möglich ist, so Christiane Tillner, aber auch eine Förderung von Wissenschaftlerinnen, die ihr unterbrochenes Promotionsverfahren wiederaufnehmen und abschließen möchten. Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 17. November 1997 an den Präsidenten der Universität Osnabrück geschickt werden. Über die Anträge entscheidet die Hochschulleitung unter Beteiligung der Frauenbeauftragten.

Nähere Informationen erteilt die Frauenbeauftragte der Universität Osnabrück, Christiane Tillner, Neuer Graben/Schloß, 49069 Osnabrück,Tel. (0541) 969-4686 und -4487.


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