Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.uni-osnabrueck.de
Die Universität Osnabrück ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 9b des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Nicht alle Video-Formate enthalten Untertitel, die Videos enthalten keine Audiodeskription
- PDFs sind teilweise nicht barrierefrei
- Es können Anwendungen eingebunden sein, auf deren Barrierefreiheits-Status die Verantwortlichen für die Webseite keinen Einfluss haben
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden
- Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor
- Videos können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht alle mit Audiodeskrption versehen werden
Die verantwortlichen Stellen der Universität Osnabrück arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.9.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Kenntnis der technischen Rahmenbedingungen des Content Management Systems. Eine Bewertung durch eine externe Agentur ist für 2024 geplant.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: barrierefreiheit@uni-osnabrueck.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 511 120 4010 und schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de