Leitlinie zum Einsatz generativer KI-basierter Anwendungen an der Universität Osnabrück (UOS)
Beschlossen in der 409. Sitzung des Präsidiums der Universität Osnabrück am 24.10.2024
Diese vom Senat befürwortete und vom Präsidium der UOS verabschiedete Leitlinie hat den Zweck, allgemeine Grundsätze für den Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz (KI) an der UOS zu formulieren. Sie kann auch dazu dienen, die rechtlichen Vorgaben für das Handeln der UOS auszulegen und zu konkretisieren. Dies betrifft insbesondere das Hochschulrecht, das Wissenschaftsrecht und das Prüfungsrecht. Die Leitlinie kann durch Handlungsempfehlungen des Präsidiums der UOS für einzelne Einsatzbereiche sowie durch spezifische Leitlinien und Empfehlungen der Fachbereiche oder Organisationseinheiten der UOS ergänzt und weiter konkretisiert werden.
Innovationsoffenheit
Die UOS unterstützt eine kritisch-reflektierte und zugleich aktiv zukunftsorientierte Haltung gegenüber generativen KI-basierten Anwendungen. Potentiale und Risiken sind gleichermaßen zu berücksichtigen, um die Zukunft des Lernens, Lehrens und Forschens sowie der Arbeit in den Bereichen Technik und Verwaltung aktiv mitzugestalten.
Souveränität
Um langfristig autonom handeln zu können, evaluiert die UOS Vor- und Nachteile des Einsatzes kommerzieller sowie nicht-kommerzieller Dienste und Produkte anforderungs-orientiert. Entscheidungen trifft sie im Sinne finanzieller, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit und wahrt dabei den Schutz von Persönlichkeitsrechten und Rechten des geistigen Eigentums.
Teilhabe
Um Chancengleichheit zu fördern, ermöglicht die UOS ihren Mitgliedern und Angehörigen einen technisch zuverlässigen, datenschutzkonformen Zugang zu ausgewählten generativen KI-basierten Anwendungen und schafft Informations- sowie Beratungsangebote für deren kompetente und rechtskonforme Nutzung.
Verantwortung
Für Inhalte, die mit Hilfe generativer KI-Werkzeuge erstellt wurden, tragen die Verfassenden die Verantwortung. Dies gilt sowohl für deren Richtigkeit als auch für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung und Verbreitung. Insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutz- und Urheberrechte sind dabei sowohl in Studium, Lehre und Forschung als auch in Technik und Verwaltung zu beachten.
Wenn im Rahmen von Studium und Forschung an der UOS wissenschaftliche Erkenntnisse zu erzielen und nach dem Wissenschafts- oder Prüfungsrecht eigenständig in Text- oder anderer Form darzustellen sind, müssen diese in ihrer grundlegenden Konzeption und ihrem wesentlichen Inhalt eine eigene schöpferische menschliche Leistung sein. Soweit eine Eigenständigkeitserklärung abgegeben wird, bezieht sich diese auch auf Beiträge generativer KI-Werkzeuge.
Transparenz
Die Verwendung generativer KI-Werkzeuge im Rahmen von Lehr-, Studien-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten ist offenzulegen. Vollständig oder in Teilen von generativen KI-Werkzeugen geschaffene Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen.
Die Verwendung der Werkzeuge im Rahmen von Lehr-, Studien- und Forschungstätigkeiten ist zu dokumentieren. Zudem sollten Studierende und Forschende ihr Vorgehen und den Mehrwert des konkreten Einsatzes generativer KI-basierter Anwendungen gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Disziplinen erläutern können. Lehrende sowie Betreuende von Qualifikations- und Abschlussarbeiten sollen bei der Angabe der für die Leistungserbringung in Studium und Prüfung zugelassenen Hilfsmittel klar definieren und kommunizieren, inwieweit die Verwendung dieser Werkzeuge zugelassen und dies dann anzugeben ist.
Kompetenz
Allen Mitgliedern und Angehörigen der UOS werden Angebote unterbreitet, sich bezüglich ihrer Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit generativen KI-basierten Anwendungen regelmäßig fortbilden zu können.