Prüfungsausschuss BWP
Der Prüfungsausschuss BWP beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Studien- und Prüfungsleistungen im Fachgebiet BWP. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 NHG und der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück achtet der Prüfungsausschuss des Fachgebiets Berufs- und Wirtschaftspädagogik darauf, „dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), der Grundordnung und der Allgemeinen Geschäftsordnung und dieser Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück sowie der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen“ (APO 2014, § 8 Abs. 1) für die Studienanteile der BWP eingehalten werden.
Kontakt
Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der OPIuM-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen Transkript of Records-Auszug bei.
Anträge an den Prüfungsausschuss
Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.
Anträge sind grundsätzlich formlos, müssen aber zwingend in einer (!) .pdf Datei eingereicht werden. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.
Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller OPIuM-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Gruppe der Hochschullehrer
Vorsitz
Prof. Dr. Dana Bergmann (Vorsitzende)
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (stellvertretender Vorsitzender)
Vertretung
Prof. Dr. Ingrid Kunze
Prof. Dr. Silke Lange
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter
Dr. Elisa Tessmer
Tim Migura
Gruppe der Studierenden
Milena Brüggemeier
Bastian Weinhuber
FAQ
Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
Für alle Studien- und Prüfungsleistungen ist eine Anmeldung in OPIuM unbedingt erforderlich, eine Übersicht mit den Prüfungsnummern finden Sie unten. Die Anmeldungen in OPIuM sind verbindlich. Das bedeutet, sollten Sie sich für eine Leistung angemeldet haben, die Sie nicht erbracht haben, wird die Leistung mit „nicht bestanden“ bewertet. Sollten Sie umgekehrt eine Leistung erbracht haben, für die Sie sich nicht angemeldet haben, kann Ihre Leistung nicht erfasst werden. Es wird auf Ihre Verpflichtung zur rechtzeitigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfassung Ihrer An-/ Abmeldung über den Menüpunkt „Info über an-/abgemeldete Prüfungen“ hingewiesen. Das selbstständige nachträgliche An- und Abmelden von Studien- und Prüfungsleistungen außerhalb der im Semester bekannt gemachten Fristen ist grundsätzlich nicht möglich!
Bei Unstimmigkeiten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Prüfungsamt oder den OPIuM-Support.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise von virtUOS für Studierende:
„Vorbehalt und Kontrolle der Anmeldung: Die An- und Abmeldung durch Nutzung der OPIuM-Selbstbedienungsfunktionen erfolgt vorbehaltlich der Zulassungsregelungen, die in der jeweils gültigen Prüfungsordnung festgelegt sind. Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer An- oder Abmeldung rechtzeitig über den Menüpunkt „Info über an-/abgemeldete Prüfungen“ zu kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten oder technischen Problemen während der Anmeldung, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Prüfungsamt oder dem OPIuM-Support in Verbindung, um eine fristgerechte Anmeldung zu gewährleisten.
Verbindlichkeit der Anmeldung: Online-Abmeldungen sind ausschließlich vor dem Ablauf der angegebenen Rücktrittsfrist möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Online-Anmeldung verbindlich. Krankmeldungen und sonstige begründete Rücktritte außerhalb der Rücktrittsfristen sind laut entsprechender Prüfungsordnung innerhalb der festgesetzten Fristen im zuständigen Prüfungsamt nachzuweisen.
Keine mehrfache Anmeldung einer Prüfung im gleichen Semester und Termin: Für eine Prüfung darf im gleichen Semester und Termin nur eine Anmeldung erfolgen. Falls Sie trotzdem eine weitere Anmeldung zu derselben Prüfungsnummer (andere Veranstaltung, Prüfer und/oder Prüfungsform) vornehmen, wird die vorhergehende Anmeldung automatisch ohne weitere Rückmeldung überschrieben.
Nicht angebotene Prüfungen: Wenn die von Ihnen gewünschte Prüfung nicht weiter aufklappbar (also keine Anmeldemöglichkeit vorhanden) ist, dann wird diese derzeit nicht angeboten. Wenn Sie nach einer alten Prüfungsordnung studieren und Ihre Prüfungen nicht sichtbar sind, wen-den Sie sich an das zuständige Prüfungsamt.“
Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
Gemäß § 21 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf Module und Modulkomponenten des Studiums an der Universität Osnabrück angerechnet werden, soweit kein wesentlicher Unterschied besteht.
"Kein wesentlicher Unterschied besteht, wenn die auf Grund eines Moduls vermittelten Kompetenzen beziehungsweise Lernergebnisse, Qualität und Niveau der Ausbildung sowie Leistungspunkte denjenigen von Modulen des Studiengangs im Wesentlichen entsprechen“ (§21 Abs. 4 Satz 2 APO).
Für die Anrechnung werden daher entsprechende Unterlagen benötigt, die Auskunft über Kompetenzen, Lernergebnisse und Qualität der erworbenen Leistungen geben. Die Anrechnung von außerhalb einer Hochschule erbrachten Leistungen ist auf nicht mehr als 50 % der insgesamt im betroffenen (Teil-)Studiengang oder Studienangebot erforderlichen Leistungspunkte begrenzt (§21 Abs. 4 Satz 4 APO).
Anträge zur Anrechnung sind unter Verwendung des nachfolgenden Formulars (bitte am Computer ausfüllen!) an den Prüfungsausschuss Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu stellen.
Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen (PDF, 550 kB)
Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen
Die Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen erfolgt über stud.IP.
Die Platzvergabe in Seminaren erfolgt nach dem Losverfahren. Die Verlosung erfolgt i.d.R. vor bzw. spätestens zu Semesterbeginn. Die Termine der Verlosung werden jeweils über die stud.IP-Veranstaltung "BWP in den Studiengängen Bachelor Berufliche Bildung und Master Lehramt an berufsbildenden Schulen" bekanntgegeben.
Werden nach der Vergabe von Seminarplätzen nachträglich wieder Plätze frei, ist ein Nachrücken von der Warteliste nur bis zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn möglich.
Vorlesungen sind von der Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren ausgeschlossen. Es stehen ausreichend Plätze für alle Studierenden zur Verfügung.
Vorziehen von Masterleistungen
Die Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen aus dem Masterstudium ist den Studierenden in den Masterstudiengängen vorbehalten. Zu den Studien- und Prüfungsleistungen im Master kann nur zugelassen werden, wer in einem Masterstudiengang eingeschrieben ist.
In begründeten Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss gem. §10a Abs. 1 der APO eine Zulassung aussprechen. Hierzu hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschlossen:
"Das vorzeitige Absolvieren von Leistungen aus dem Masterstudium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird nur in absoluten Ausnahmefällen ermöglicht, unter den Bedingungen, dass
- die überwiegenden Leistungen des Bachelorstudiums erbracht sind,
- die Bachelorleistungen in der BWP vollständig erbracht sind,
- die Bachelorarbeit angemeldet ist,
- eine Einschreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und
- in den betreffenden Veranstaltungen freie Plätze vorhanden sind.
Bachelorstudierende können in maximal drei Masterveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen."
Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Masterstudium und zu den entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen ist vor Beginn des Semester beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist formlos und kann per E-Mail eingereicht werden. Er enthält
- Angaben zum/zur Studierenden (Name, Matrikel-Nr.)
- Angaben zum bisherigen Studienverlauf (Semester, Gründe für Studienverzug)
- eine Begründung des Antrags
- eine Auflistung der Lehrveranstaltungen, zu denen eine Zulassung beantragt wird (unter Angabe von Prüfenden und ggf. der Lehrveranstaltungsgruppe)
Über die Anträge wird kurzfristig vor Beginn des Semesters entschieden.
Anrechnungen von Leistungen auf die Zulassungsauflagen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor
Gemäß §4, Abs. 2, Satz 4 der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor“ der Universität Osnabrück müssen berufs- und wirtschaftspädagogische und/oder (fach-)didaktische Inhalte im Umfang von 15 Leistungspunkten nachgewiesen werden. Zur Beantragung der Anrechnungen dieser hochschulisch oder außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf die Zulassungsauflagen nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular. Anträge zur Anrechnung sind unter Verwendung des entsprechenden Formulars (PDF, 562 kB) (bitte am Computer ausfüllen!) an den Prüfungsausschuss Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu stellen.
Einsicht in die Prüfungsakte
Dem Prüfling wird auf Antrag nach Abschluss jeder studienbegleitenden Prüfung und nach Abschluss der Bachelor bzw. Master-Prüfung Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die Bemerkungen der Prüfenden und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
Der Antrag ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen der jeweiligen Prüfung oder nach Aushändigung des Bescheides über die nicht bestandene Prüfung bei der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses zu stellen.
Sie oder er bestimmen Ort und Zeitpunkt der Einsichtnahme.
Rücktritt
Unabhängig von der An- und Abmeldung in OPIuM ist eine Abmeldung „schriftlich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt oder bei der oder dem Prüfenden ohne Angabe von Gründen möglich“ (APO 2014, § 15, Abs. 1).
Innerhalb einer Woche vor dem Prüfungstermin müssen „die für das Versäumnis oder den Rücktritt [...] geltend gemachten Gründe [...] dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich mitgeteilt und sobald möglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Angaben enthält, die der Prüfungsausschuss für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit benötigt; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Erkennt der Prüfungsausschuss die vorgebrachten Gründe nicht an, wird dies dem Prüfling schriftlich mitgeteilt“ (APO 2014, § 15, Abs. 2).
Weitere Hinweise zur Prüfungsunfähigkeit und ein formular zur ärztlichen Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Bitte beachten Sie: Atteste zur Prüfungsunfähigkeit sind im Original einzureichen.
Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium
Gemäß § 10a der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können zu studienbegleitenden Leistungen in Masterstudiengängen nur Studierende zugelassen werden, die in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind.
"In begründeten Ausnahmen kann der für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsausschuss im Wege der Einzelfallprüfung eine Zulassung aussprechen“ (§10a Abs. 1 Satz 2 APO).
Zur Konkretisierung der Anforderungen an das Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss der BWP beschlossen, dass das vorzeitige Absolvieren von Leistungen aus dem Masterstudium nur in absoluten Ausnahmefällen ermöglicht wird, unter der Bedingung, dass die überwiegenden Leistungen des Bachelorstudium erbracht sind, eine (vorläufige) Einreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und keine kapazitätsbeschränkten Lehrveranstaltungen betroffen sind. Bachelorstudierende können in maximal drei Master-Lehrveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Zulassung zur Abschlussarbeit
Mit der Abschlussarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, "innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes wissenschaftliches Problem selbstständig zu bearbeiten. Thema und Aufgabenstellung müssen dem Prüfungszweck [...] entsprechen und so beschaffen sein, dass sie von der Materialsammlung bis zur Endfassung des Textes der Arbeit in der dafür vorgesehenen Zeit bearbeitet werden können" (§12 Abs. 1 APO). Die Abschlussarbeiten können auch als Gruppenarbeiten angefertigt werden, dabei sind die Bestimmungen des §12 Abs. 2 zu beachten.
Die Abschlussarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet, während der Arbeit werden die Studierenden von dem Erstprüfenden betreut.
Weitere Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier:
Für den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit verwenden Sie bitte Formblätter auf der Seite des Prüfungsamtes.