Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (M. Ed.)

Informationen

An berufsbildenden Schulen besteht in verschiedenen Fachrichtungen seit Jahren eine strukturelle Unterversorgung mit Lehrkräften. Der Master ‚Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor‘ richtet sich deshalb an Personen, die bereits ein abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master oder Diplom) in den Fächern
 

  • Elektrotechnik bzw. Maschinenbau
  • Pflegewissenschaft (ab Wintersemester 2021/22)
  • Sozialpädagogik

absolviert haben und sich für das Lehramt an berufsbildenden Schulen qualifizieren wollen.

Studiengang und Abschluss

Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester und das Studium endet mit dem akademischen Grad Master of Education (M. Ed.).

Der Masterstudiengang gliedert sich insgesamt

  • in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik,
  • die Didaktik der beruflichen Fachrichtung,
  • ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach,
  • ein Schulpraktikum in der beruflichen Fachrichtung und dem Unterrichtsfach sowie
  • eine  Masterarbeit.

Mit dem Masterabschluss erhalten Absolventen die Befähigung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst zum Lehramt an berufsbildenden Schulen, verbunden mit einer Laufbahnberechtigung für den Sekundarbereich II.

Fächerkombinationen

Studieninteressierte können ihre berufliche Fachrichtung mit acht Unterrichtsfächern kombinieren: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Islamische Religion, Mathematik oder Physik

Elektro- und Metalltechnik

Lehrkräfte mit der beruflichen Fachrichtung Elektro- oder Metalltechnik werden neben den Berufsschulen auch in Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien oder auch Fachschulen eingesetzt. Die größte Schulart der berufsbildenden Schulen ist die Berufsschule, die gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einer abgeschlossen Berufsausbildung im dualen System führt.

Pflegewissenschaft

Lehrkräfte mit der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaft bilden in erster Linie Pflegeauszubildende nach alter und neuer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in privaten Berufsfachschulen (Pflegeschulen) und an staatlich organisierten berufsbildenden Schulen aus. Darüber hinaus können sie insbesondere in den staatlichen Schulen in unterschiedlichen Schulformen, wie im Beruflichen Gymnasium oder in anderen Ausbildungsberufen des Gesundheitswesens, unterrichten. Ebenso ist es möglich als Dozent:in im dualen Pflegestudium einzusteigen oder in der Fort- und Weiterbildung tätig zu sein.

Sozialpädagogik

Lehrkräfte mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik unterrichten in erster Linie Auszubildende in Berufen, deren Ausbildung vollzeitschulisch organisiert ist, wie Sozialassistent:innen an Berufsfachschulen sowie Heilerziehungspfleger:innen und Erzieher:innen an Fachschulen.

Neben einer Tätigkeit im Schuldienst eröffnet das Studium auch Tätigkeiten in Bereichen, wie z. B. der Wissenschaft, der Bildungs- und Berufsbildungsberatung, dem Bildungs- und Berufsbildungsmanagement oder der Bildungs- und Berufsbildungspolitik.

Zugangsvoraussetzungen

Elektro- und Metalltechnik

Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss im Fach Elektrotechnik bzw. Maschinenbau oder einem vergleichbaren Studienfach.

Pflegewissenschaft

Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss im Fach Pflegewissenschaft oder einem vergleichbaren Studienfach, das einen pflegewissenschaftlichen Anteil von 120 Leistungspunkten inklusive Bachelorarbeit aufweist, darunter mind. 75 in Pflegewissenschaft, min. 15 Leistungspunkte in gesundheitswissenschaftlichen Grundlagen, min. 15 Leistungspunkte in medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie mind. 15 Leistungspunkte in weiteren Bezugswissenschaften aus Geistes- und Sozialwissenschaften.

Sozialpädagogik

Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss im Fach Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studienfach, das einen sozialpädagogischen Anteil von 120 Leistungspunkten in den Bereichen Theorien und Konzepte der Sozialpädagogik und weiterer Bezugswissenschaften sowie Arbeitsfelder, Organisation, Handlungsmethoden und Adressat*innen der Sozialpädagogik, inklusive Bachelorarbeit aufweist.

In allen Fachrichtungen sind zudem berufs- und wirtschaftspädagogische und/oder (fach-)didaktische Kompetenzen im Umfang von 15 Leistungspunkten nachzuweisen. Der Nachweis ist bis zum Abschluss des Masterstudiums zu erbringen. Neben der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können einschlägige außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden. Zum Nachweis der berufs- und wirtschaftswissenschaftlichen und/oder (fach-)didaktischen Kompetenzen nutzen Sie das folgende Formular. 

 Antrag auf Anerkennung von Leistungen auf die Auflage zum Nachweis von berufspädagogischen und/oder (fach-) didaktischen Leistungen

Berufspraktische Tätigkeiten

Die Verordnung für Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen schreibt den Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten vor. Für beide berufliche Fachrichtungen sind entweder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder weitere berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen.
 

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